Integration von Kindern und Schülerinnen und Schülern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen
2. Wer interveniert?
Der Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester und der für die Schule zuständige Schularzt achten darauf, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten und/oder einer Behinderung gut integriert werden. Sie sind speziell ausgebildet und unterstehen dem Kinder- und Jugendamt des Kantons Genf (Service de santé de l'enfance et de la jeunesse, SSEJ).
Diese Gesundheitsfachpersonen arbeiten mit allen schulischen Partnern, den pädagogischen Teams, der Schulleitung sowie den ausserschulischen Stellen, unterschiedlichen Akteuren und den Dienststellen des Genfer Netzwerks zusammen.
Der Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester und der zuständige Schularzt unterliegen dem Arztgeheimnis. Die Gesundheitsinformationen Ihres Kindes werden nur mit Ihrer Zustimmung an die anderen Akteure weitergegeben.