Integration von Kindern und Schülerinnen und Schülern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen

1. Das Wichtigste in Kürze

Das öffentliche Schulwesen verpflichtet sich, jedem Kind eine an seine Fähigkeiten und Bedürfnisse angepasste Schulzeit sowie den Besuch der Regelschule zu ermöglichen. Dies gilt vor allem, wenn Ihr Kind an einem gesundheitlichen Problem, einer chronischen Krankheit oder einer vorübergehenden oder permanenten körperlichen Beeinträchtigung leidet, die besondere Massnahmen erfordert, damit es unter optimalen Bedingungen am Schulunterricht teilnehmen kann. Für die Integration in Betreuungseinrichtungen für Vorschulkinder (Krippen, Kindertagesstätten usw.) gelten ähnliche Bestimmungen.

Wenn Ihr Kind unter einem gesundheitlichen Problem oder einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, egal ob kurz- oder langfristig, ist es wichtig, sich zuerst an den Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester seiner Schule zu wenden, um seine Bedürfnisse zu beurteilen. Das Ziel besteht darin, mit allen Beteiligten die Integration des Kindes sicherzustellen und es während seiner Schulzeit nahtlos zu betreuen.

In Fällen, in denen der Gesundheitszustand des Kindes die Intervention eines Dritten in der Schule erfordert, weil das Risiko eines Anfalls besteht (Allergie, Epilepsie, Sonstiges), für häufige Betreuungs- und Pflegemassnahmen oder Hilfe bei der Evakuierung des Gebäudes, schlägt der Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester die Erstellung eines individuellen Betreuungsprojekts (projet d'accueil individualisé, PAI) vor.

Was ist eine chronische Krankheit? Es handelt sich um eine andauernde Krankheit, die sich langsam und schleichend entwickeln kann. Beispiele für chronische Krankheiten sind Diabetes, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Epilepsie und Asthma. Es gibt noch viele weitere.

2. Wer interveniert?

Der Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester und der für die Schule zuständige Schularzt achten darauf, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten und/oder einer Behinderung gut integriert werden. Sie sind speziell ausgebildet und unterstehen dem Kinder- und Jugendamt des Kantons Genf  (Service de santé de l'enfance et de la jeunesse, SSEJ).

Diese Gesundheitsfachpersonen arbeiten mit allen schulischen Partnern, den pädagogischen Teams, der Schulleitung sowie den ausserschulischen Stellen, unterschiedlichen Akteuren und den Dienststellen des Genfer Netzwerks zusammen.

Der Schulkrankenpfleger oder die Schulkrankenschwester und der zuständige Schularzt unterliegen dem Arztgeheimnis. Die Gesundheitsinformationen Ihres Kindes werden nur mit Ihrer Zustimmung an die anderen Akteure weitergegeben.

3. Was ist ein Individualisiertes Betreuungsprojekt (PAI)?

Ein Individualisiertes Betreuungsprojekt (PAI) ist ein Dokument, das vom Schulkrankenpfleger oder der Schulkrankenschwester der Schule vorgeschlagen und auf Ihren Wunsch erstellt wird. Es wird mit Ihnen und dem Arzt Ihres Kindes besprochen. Das Dokument enthält die notwendigen Informationen, um Risiken für Anfälle vorzubeugen, die richtigen Massnahmen im Notfall sicherzustellen und/oder Ihr Kind im Alltag zu begleiten. Die medizinische Diagnose ist jedoch nur im PAI sichtbar, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben.

Das PAI wird mit den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal sowie mit allen Personen geteilt, die Kontakt mit Ihrem Kind haben, zum Beispiel den Integrationsassistentinnen und -assistenten der Schule und den Animateurinnen und Animateuren im ausserschulischen Bereich.

Ziel des Dokuments ist es, Komplikationen durch ein gesundheitliches Problem zu verhindern, die Lebensqualität in der Schule zu fördern und die schulische und soziale Integration der Schülerinnen und Schüler mit einer chronischen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung zu verbessern. Wenn ein PAI erstellt wird, werden die Personen, die das Kind betreuen, informiert und in manchen Fällen geschult. Manchmal werden auch die Klassenkameraden informiert und es finden Gespräche in der Klasse statt.

In Kleinkindbetreuungsstrukturen wird je nach Fall eine vereinfachte Version des PAI namens «Richtiges Verhalten» (Conduite à tenir, CAT) verwendet.