Gewisse schwere Kinderkrankheiten sind selten geworden oder dank Impfungen sogar ganz verschwunden. Ein Rückgang der Durchimpfung könnte jedoch dazu führen, dass sie wieder auftauchen und Kinder und Erwachsene gefährden. Impfungen sind besonders wichtig, um Kinder in Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Schulen etc. zu schützen.
Für die Einrichtungen ist es wichtig, regelmässig über den Impfstatus der Kinder informiert zu werden. Deshalb wird im Alter von 28 Monaten, zwischen 7 und 8 Jahren und zwischen 12 und 13 Jahren das Impfbüchlein Ihres Kindes verlangt. Diese Überprüfung des Impfbüchleins ist auf Bundes- und kantonaler Ebene gesetzlich vorgesehen.
Vorgehensweise für die Übermittlung des Impfbüchleins
Wenn Ihr Kind das Alter von 28 Monaten, 7-8 Jahren und 12-13 Jahren erreicht, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, über ein gesichertes elektronisches Verfahren des Staates eine Kopie des Impfbüchleins Ihres Kindes zu übersenden.
Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
- Sie brauchen ein Konto bei e-démarches ge.ch (einfache oder verifizierte Anmeldung). Falls Sie noch kein Konto haben, müssen Sie eins erstellen.
- Fotografieren Sie alle Seiten des Impfbüchleins oder scannen Sie sie (Vorder- und Rückseite).
- Senden Sie diese Dokumente mithilfe des Online-Formulars ein.
Impfung in der Schule
Im Alter von 12-13 Jahren wird bei der Überprüfung des Impfbüchleins gleichzeitig die kostenlose Impfung gegen Papillomaviren (HPV) und Hepatitis B in den Orientierungsschulen angeboten.