Verstehen, warum Ihr Kind fremdplatziert wird

1. Das Wichtigste in Kürze

Ihr Kind wurde in einem Heim oder in einer Pflegefamilie fremdplatziert. 

Eine solche Situation kann viele Fragen aufwerfen und Sorgen und Emotionen auslösen.

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Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die Gründe und den Ablauf der Fremdplatzierung sowie Ihre Rechte und Pflichten als Eltern besser zu verstehen.

2. Warum wird Ihr Kind fremdplatziert?

Eine Fremdplatzierung erfolgt, wenn die körperliche und/oder psychische Sicherheit Ihres Kindes in seinem bisherigen Umfeld nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Zwei Gründe können zur Fremdplatzierung Ihres Kindes geführt haben:

  • Einvernehmliche Fremdplatzierung. Sie haben gemeinsam mit dem Dienst für den Schutz von Minderjährigen (SPMi) entschieden, dass die Situation nicht mehr tragbar und eine Fremdplatzierung notwendig ist.
  • Gerichtliche Anordnung. Ein Gericht hat die Fremdplatzierung verfügt. In diesem Fall wurden Ihnen die Gründe durch die zuständige Fachperson für Kindesschutz und/oder durch den Richter erklärt, in der Regel anlässlich einer Anhörung. Diese Gründe sind in der gerichtlichen Verfügung festgehalten.

3. Wie läuft eine Fremdplatzierung ab?

Eine Fremdplatzierung erfolgt in mehreren Etappen:

  • Im Notfall: Wenn es die Situation erfordert, kann Ihr Kind sofort in Sicherheit gebracht werden, um seinen Schutz zu gewährleisten. Anschliessend werden die weiteren Schritte beurteilt:
  • Erstellung des mittel- oder langfristigen Platzierungsplans: Es gibt ein Aufnahmeverfahren mit vorbereitenden Gesprächen, um die Unterbringung Ihres Kindes bestmöglich zu gestalten.
  • Erstellung des Platzierungsplans: Während des Aufnahmegesprächs wird gemeinsam ein individueller Platzierungsplan für Ihr Kind erarbeitet. Dabei werden gemeinsam die Ziele und Massnahmen festgelegt, die dem Wohl und der Entwicklung Ihres Kindes dienen.

Folgende Personen nehmen am Aufnahmegespräch teil:

  • Sie als Elternteil oder Erziehungsberechtigte/r 
  • Das Team oder die verantwortlichen Personen der Einrichtung
  • Die zuständige Fachperson für Kindesschutz als Vertretung des SPMi
  • Das Kind, je nach Alter und Situation

Gemeinsame Schritte: Gemeinsam wird ein Dokument ausgefüllt, das festhält, wer während der Fremdplatzierung welche Entscheidungen trifft. Diese Zuständigkeiten sind bei gerichtlichen Fremdplatzierungen meist bereits festgelegt.

Bereitstellung von nützlichen Informationen für die laufende Betreuung: Sie werden gebeten, alle Informationen mitzuteilen, die für die Betreuung Ihres Kindes hilfreich sind (Ernährungsgewohnheiten, Schlaf, Allergien, gesundheitliche Probleme usw.).

Regelmässige Begleitung und Überprüfung:

  • Mindestens alle sechs Monate findet eine Standortbestimmung statt. So kann verfolgt werden, wie sich die Situation und Ihr Kind entwickeln. Die Ziele der Fremdplatzierung werden Ihnen erläutert und mit Ihnen besprochen, da Ihre Sichtweise wichtig ist.
  • Wenn Ihr Kind in einem Heim lebt, führt es wöchentlich Gespräche mit seinem Bezugserzieher bzw. seiner Bezugserzieherin. Sie als Eltern haben ebenfalls Gespräche mit dieser Bezugsperson, gemäss der vereinbarten Häufigkeit.

4. Ihre Rechte und Pflichten als Eltern

Ihre Rechte

  • Recht auf Information über Ihr Kind: Sie haben das Recht, über alle wichtigen Entscheidungen, die Ihr Kind betreffen, informiert zu werden.
  • Recht auf Auskunft bei den Fachpersonen: Bei Fragen können Sie sich an das pädagogische Team im Heim wenden. Wenn Ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt, ist Ihre Ansprechperson die zuständige Fachperson für Kindesschutz.
  • Recht auf Kontakt mit Ihrem Kind: Sofern nichts anderes verfügt wurde, dürfen Sie mit Ihrem Kind regelmässig Kontakt halten (Besuche, Telefonate, Briefe usw.). Die Modalitäten werden, wenn möglich, beim Aufnahmegespräch gemeinsam festgelegt und im Platzierungsplan festgehalten. Wenn der Richter die Fremdplatzierung angeordnet hat, entscheidet dieser auch über die Besuchsregelung.
  • Recht, bestimmte Entscheidungen zu treffen: Im Rahmen des Platzierungsplans und der gerichtlichen Anordnungen werden Sie, wenn immer möglich, in die Entscheidungen über Ihr Kind einbezogen.

Ihre Pflichten

Das Wichtigste ist, die Unterstützung der Fachpersonen anzunehmen, die Sie beraten.

Dies kann schwierig sein, doch denken Sie daran: Sie sind da, um Sie zu unterstützen. Ziel ist es, Ihre Situation zu stabilisieren und zu verbessern, damit Sie Ihre Elternrolle bestmöglich wahrnehmen können.

Hier sind ein paar Beispiele:

  • Einhaltung und Anwendung der gerichtlichen Entscheide
  • Zusammenarbeit mit dem SPMi und, falls Ihr Kind in einem Heim ist, mit den Betreuungspersonen
  • Teilnahme an Gesprächen mit den Fachpersonen
  • Teilnahme an Gesprächen über die Ziele der Fremdplatzierung
  • Mitarbeit an der Erreichung der Ziele
  • Beantragung einer allfälligen Sonderbesuchsbewilligung mindestens drei Wochen im Voraus

5. Ihre Ansprechpersonen

Mehrere Fachpersonen stehen Ihnen zur Seite:

  • Bei Heimunterbringung: Das Heimpersonal sowie die zuständige Betreuungsperson sind wichtige Ansprechpersonen. Auch die Fachperson für Kindesschutz des SPMi kann Sie unterstützen.
  • Bei Pflegefamilien: Ihre Hauptansprechperson ist ebenfalls die Fachperson des SPMi.

Der Richter, der für das Dossier Ihres Kindes zuständig ist, kann Sie zu einer Anhörung einladen. Bei Bedarf können Sie ihm auch schreiben.

Um Ihrem Kind helfen zu können, ist es ebenso wichtig, auf sich selbst zu achten. Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf Unterstützung von einem Sozialarbeiter, Ihrem Arzt, einem Psychologen oder einer anderen Fachperson anzunehmen.

6. Finanzierung der Fremdplatzierung

Für die Fremdplatzierung wird eine finanzielle Beteiligung erhoben, die sich nach Ihrem revenu déterminant unifié (RDU) (einheitlichen massgebenden Einkommen) richtet. Den Rest übernimmt der Staat.

Nicht gedeckte medizinische Leistungen oder Aufwendungen für alltägliche Aktivitäten des Kindes können ebenfalls zu Ihren Lasten gehen.

Wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, wird die finanzielle Beteiligung von dem Elternteil verlangt, bei dem das Kind zuletzt gewohnt hat und der die Familienzulagen, die Unterhaltszahlungen und gegebenenfalls weitere Renten bezieht.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung des Hospice général erhalten, müssen Sie sich nicht an den Kosten beteiligen.

7. Bewilligung und Aufsicht über die Einrichtungen

8. Beendigung der Fremdplatzierung

Die Fremdplatzierung endet, sobald sich die Situation genügend stabilisiert hat und Ihr Kind sicher in sein familiäres Umfeld zurückkehren kann.

Wenn kein gerichtliches Mandat vorliegt, entscheiden Sie gemeinsam mit dem SPMi und der Einrichtung (Heim oder Pflegefamilie) über die Beendigung der Fremdplatzierung, immer unter Wahrung des Kindeswohls.

Liegt eine gerichtliche Anordnung vor, kann nur das Gericht die Fremdplatzierung aufheben.

Ebenso wie der Beginn wird auch das Ende der Fremdplatzierung gemeinsam vorbereitet. In Gesprächen wird ein Anschlussplan erarbeitet, der sich an den während der Fremdplatzierung erreichten Zielen orientiert.