Die Arbeitsbedingungen von Personen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland für beschränkte Zeit zur Erbringung einer Dienstleistung in die Schweiz entsandt werden, ergeben sich aus den Gesetzes- une l'Verordnungsbestimmungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Nach Massgabe des Entsendegesetzes müssen die Arbeitgeber den entsandten Arbeitnehmer/innen mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen vorgeschrieben sind.
Mit anderen Worten gelten die schweizerischen Rechtsvorschriften über :
Im Folgenden finden Sie alle nützlichen Informationen über die Meldepflicht und das Verfahren, das diesbezüglich befolgt werden muss :