"Die Revolution besteht darin, einen Menschen zu lieben, den es noch
nicht gibt."In der reformierten und unabhängigen Republik Genf ist die Gewaltentrennung noch kein Thema. Zwar stehen nun alle Hoheitsrechte, die früher dem Fürstbischof vorbehalten waren, der Bürgergemeinde zu, doch funktioniert diese eher wie ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Bald ist die Wahl der Syndics jedoch nicht mehr wirklich frei, sondern wird vom Kleinen Rat "vorbereitet", und die Bürger sehen ihre Kontrolle über die Stadt immer weiter dahinschwinden.
Auf die Jahre des Friedens und des Wohlstands in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts folgt von neuem eine Zeit voller Bedrohungen. Im Jahre 1559 wird der savoyische Staat wiederhergestellt, und ein 1564 in Lausanne unterzeichnetes Abkommen zwingt die Berner, zu Gunsten der Savoyer auf alle Eroberungen zu verzichten, um das Waadtland behalten zu können. Schon bald sind diese Gebiete wieder katholisch, und Genf ist erneut von den Ländereien des Herzogs von Savoyen umgeben. Zu dieser neuen politischen Grenze kommt also noch eine religiöse Schranke hinzu. Als Herzog Karl Emanuel I. 1579 den Thron besteigt, mehren sich die Zwischenfälle. Um sich zu schützen, verbündet sich Genf mit Bern, und 1579 schließt sich Bern mit Frankreich und Solothurn zu einem Beistandsbündnis zusammen, um auf diese Weise Genf zu schützen. Zürich tritt dieser Allianz kurz darauf bei. Dieses Bündnis bleibt bis zum Ende des 17. Jahrhunderts die einzige Verbindung zwischen Genf und der Eidgenossenschaft.
Die Spannungen verstärken sich infolge mehrerer Kriege, die zwischen 1589 und 1594 die Gegend heimsuchen. Mit zumindest anfänglicher Unterstützung der Berner und des Königs von Frankreich erringt Genf ein paar Siege. Irrtümlicherweise glauben die Genfer, im Friedensabkommen zwischen Savoyen und Frankreich eingeschlossen zu sein, was sie teuer zu stehen kommt.
In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 1602 verübt Herzog Karl Emanuel I. von Savoyen einen Angriff auf die Stadt, um sich ihrer endgültig zu bemächtigen. Die Genfer wehren den Überfall jedoch siegreich ab. Noch heute wird in der Nacht der Escalade an diesen einigenden Sieg erinnert.
Im Frieden von Saint-Julien, der im Jahre 1603 geschlossen wird, erkennt der Herzog von Savoyen schließlich Genfs Unabhängigkeit an. Von da an wenden sich die Savoyer von Genf ab und richten ihre Interessen auf die Regionen jenseits der Alpen.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts gedeiht die Stadt Genf und nimmt weiter an wirtschaftlicher Bedeutung zu. Die Uhrenindustrie und das mit ihr verwandte Kunstgewerbe (Schmuckhandel, Goldschmiedekunst, Gravierkunst usw.) werden zum führenden Wirtschaftszweig der Stadt.
Eine Reihe von Missernten und großen Hungersnöten in ganz Europa trüben das Ende des 17. Jahrhunderts.
Außerdem erlebt Genf eine neue Welle von protestantischen Flüchtlingen. Im Jahre 1685 hebt Ludwig XIV. das von Heinrich IV. erlassene Edikt von Nantes auf und verbietet dadurch den Protestantismus. Tausende von Protestanten, die ihren Glauben nicht abschwören wollten, und sich daher gezwungen sehen, ins Exil zu gehen, strömen nach Genf. Dieser demographische Zuwachs ist von beachtlichem Ausmaß: Zwischen 1690 und 1710 wächst die Genfer Bevölkerung von 16 000 auf 19 000 Einwohner an.
Am Anfang des 18. Jahrhunderts stellt die Uhrenindustrie sämtliche andere Industriezweige in den Schatten. An zweiter Stelle, noch vor dem Bankgeschäft, stehen die Indienne-Manufakturen (Produktion von handbedruckten Baumwollstoffen, nach einer aus Indien kommenden Technik).
Dank der regen Bautätigkeit in dieser Zeit entstehen zahlreiche öffentliche Gebäude und Privathäuser: Gute Beispiele dafür sind der Palais de Justice, erbaut zwischen 1707 und 1712, und die Kirche Temple de la Fusterie aus dem Jahre 1714. Die Pläne für beide Bauten stammen vom französischen Architekten Jean Vennes.
Parallel zu Bevölkerungszuwachs und Wirtschaftsaufschwung machen die politischen Institutionen im 18. Jahrhundert einen großen Wandel durch.
Die "Genfer Revolutionen", wie sie von Zeitgenossen bezeichnet wurden, zeigen, dass in dieser Zeit der Aufklärung neue Ideen geboren und erste Schritte in Richtung Demokratie gemacht werden.
Am Anfang der ersten "Revolte" steht das erwachende politische Bewusstsein der Bürger. Die revolutionäre Bewegung, die vom Aristokraten Pierre Fatio angeführt wird, fordert in einer Petition eine aktivere Rolle des Conseil Général : Er soll mehr Entscheidungskompetenz bekommen und eine größere Kontrolle über den Kleinen Rat ausüben können. Die Petenten verlangen eine Reform des Wahlsystems sowie eine Beschränkung der Anzahl Angehörige einer Familie in den Räten. Weiter fordern sie die Veröffentlichung der Gesetze.
Die Genfer Regierung zieht Bern und Zürich zu Hilfe, um die Revolution niederzuschlagen. Pierre Fatio und mehrere seiner Anhänger werden zu Tode verurteilt.
Auf diese erste, eher unorganisierte Bewegung folgt eine zweite, zielgerichtetere "Revolte", bei der es um einen grundlegenden Aspekt der Volkssouveränität geht: die Genehmigung der Steuern. Ab 1713 sind nämlich Unsummen für den Ausbau der Genfer Festungsmauern ausgegeben worden. Diese Arbeiten können nur durch eine Steuererhöhung finanziert werden. Zweimal wird diese Erhöhung vom Kleinen Rat (Exekutive) und dem Rat der Zweihundert (Legislative) gebilligt.
Der Conseil Géneral (Vertretung der Bürgerschaft) wird dabei nicht konsultiert, was in der Bevölkerung Unmut hervorruft. Die Unruhen von 1737 fordern elf Menschenleben und nehmen ein solches Ausmass an, dass die Genfer Regierung zweimal die Kantone Bern und Zürich bitten muss, als Vermittler einzugreifen. Erst eine Intervention Frankreichs vermag schließlich die Köpfe zu kühlen. Die vom Conseil Général akzeptierte Mediationsregelung von 1738 wird während 30 Jahren als Verfassung dienen. Darin werden die Rechte der vom Conseil Général vertretenen Bürger festgehalten: So stimmen sie unter anderem über Gesetzesänderungen und neue Gesetze ab, genehmigen die Steuern, wählen die Syndics, den Staatsanwalt und gewisse Justizbeamte, deren Kandidatur von den zwei Räten getragen wird, und geben ihre Zustimmung zu mit dem Ausland abgeschlossenen Verträgen.
Ein neues, äußerst wichtiges Recht wird den Bürgern zugestanden: Sie können nun beim Kleinen Rat Forderungen vorbringen, die dieser dann dem Rat der Zweihundert und schließlich dem Conseil Général vorlegt.
Der Kleine Rat lässt im Jahre 1762 vor dem Rathaus zwei Bücher symbolisch verbrennen, da sie "die christliche Religion und alle Regierungsformen zu zerstören drohen"[*]. Bei den zwei Werken handelt es sich um Emile, ou de l'éducation, bei dem es um die ideale Erziehung geht, und um Du contrat social, ou principes du droit politique, eine meisterhafte staatspolitische Schrift. Der Autor ist kein geringerer als Jean-Jacques Rousseau, welcher sich gezwungen sieht, nach Neuenburg ins Exil zu gehen und 1763 auf sein Genfer Bürgerrecht verzichtet. Die Verurteilung seiner Bücher und die daraus resultierenden Protestreaktionen eröffnen die Debatte über Regierungsform und Volkssouveränität.
Das Volk stellt die Zusammensetzung der Räte in Frage, in denen seiner Meinung nach der Conseil Général nicht genügend vertreten ist, da deren Mitglieder einer aristokratischen Minderheit entstammen. Bei genauerer Betrachtung repräsentiert nicht einmal der Conseil Général die gesamte Bevölkerung. In der Tat können nur Genfer Bürger einen Sitz im Conseil Général einnehmen. Da die Kosten zum Erwerb des Bürgerrechts im 17. und 18. Jahrhundert kontinuierlich gestiegen sind, können sich dies nur noch wenige leisten. So wird einer immer größer werdenden Gruppe von gebürtigen Genfern, die Teil der Gesellschaft sind und ebenfalls Steuern bezahlen, jegliches politisches Recht abgesprochen. Dieser Umstand wird immer stärker als Ungerechtigkeit empfunden.
Die Unruhen nach der Verurteilung von Rousseaus Büchern halten bis in das Jahr 1782 an. Den vermittelnden Kräften (Bern, Zürich und der französische Krone) gelingt es nicht, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Am 21. November 1782 wird den Genfern der sogenannte Code Noir auferlegt. Dieses reaktionäre Edikt zwingt eine beachtliche Anzahl Revolutionäre ins Exil und gibt der Aristokratie ihre Macht zurück. Im gleichen Zug werden die Erleichterungen zur Erlangung des Bürgerrechts aufgehoben. Strafmassnahmen werden ergriffen, die Diskussionsrunden aufgelöst, der Pressefreiheit wird ein Maulkorb verpasst und die Anzahl der in Genf stationierten ausländischen Soldaten mehr als verdoppelt.
Dieses Edikt, das den Unruhen ein Ende setzen soll, stellt einen großen Rückschritt dar, erstickt es doch die entstehende Volkssouveränität im Keim.
Ein Edikt vom 10. Februar 1789 vermag den Code Noir zumindest etwas zu mildern. Gebürtige Genfer der vierten Generation haben erneut die Möglichkeit, das Bürgerrecht ihrer Heimatstadt zu erwerben, und der Conseil Général erhält die Kompetenz zurück, die Mitglieder des Kleinen Rates zu wählen. Im Jahr 1701 gesteht ein neuer Codex dem Conseil Général die gesamte legislative Gewalt sowie ein Initiativrecht zu.
Die Truppen der Französischen Revolution, die in Savoyen einmarschiert sind, stehen vor den Toren von Genf und drohen dieses 1792 einzunehmen. Die Unabhängigkeit kann vorerst bewahrt werden, aber das Ancien Régime vermag dem revolutionären Vormarsch nicht standzuhalten. Ein provisorisches Sicherheitskomitee, bestehend aus dreizehn Bürgern, setzt die Regierung ab und ruft die Gleichheit aller Bevölkerungskategorien aus. Im Dezember 1792 erlebt also auch Genf seine Revolution.
Die neue Verfassung vom 5. Februar 1794 legt den Grundstein für eine direkte Demokratie, in der Prinzipien wie Volkssouveränität und Gewaltentrennung strikt umgesetzt werden. Alle Einwohner - gebürtige Genfer, Bourgeois und Citoyens - haben die gleichen Rechte. Sie sind im Registre unique des citoyens[*] eingetragen und bilden gemeinsam den Conseil Général, der die Mitglieder der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) wählt. Jedes von der legislativen Gewalt neu verabschiedete Gesetz braucht die Zustimmung des Conseil Général (obligatorisches Referendum). Die Bürger verfügen außerdem über ein ausgedehntes Gesetzes- und Verfassungsinitiativrecht. Solche Initiativen, die von 300, 500 oder 700 Bürgern getragen sein müssen, werden von der gesetzgebenden Gewalt dem Conseil Général vorgelegt, und zwar in Form eines Gesetzesentwurfs, der den Ansichten der Initianten entspricht.